Urspringen vor der Rhön als Teil der „Exklave Ostheim“

Urspringen vor der Rhön gehörte mit weiteren Orten bis vor dem Zweiten Weltkrieg einer thüringischen Exklave an. Wie eine solche Exklave entsteht und wie sich diese mit dem Umland verbinden kann, habe ich für euch recherchiert.

Eine Exklave entsteht

Zunächst habe ich nach Karten gesucht, die zeigen, dass Urspringen überhaupt einer Exklave angehört. Auf den Karten aus dem frühen 19. Jahrhundert könnt ihr den Unterschied erkennen (Quelle):

Wenn ihr euch die Karten genauer anschaut, seht ihr 1805 ein frei zugängliches Urspringen ohne Grenzübertritte von Meiningen aus. Der Anreisende überschritt zwar ritterliche Gebiete, die jedoch genauso wie Urspringen zum Herzogtum Sachsen-Meinigen gehörten. Doch bereits 1811 war Urspringen zusammen mit Sondheim, Stetten und Ostheim vor der Rhön vom Fürstentum Würzburg umschlossen. Auf der rechten Karte seht ihr „Herzogliche Sächsische Länder“. Gelb markiert seht ihr Urspringen:

Wikipedia schreibt, dass sich 1808 das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Großherzogtum Würzburg auf einen Gebietstausch einigten. Stimmt: Das Herzogtum Sachsen-Meiningen hat das Gebiet kampflos abgetreten und eine Entschädigung erhalten (Höhe der Entschädigung u.a. ist hier nachzulesen). Genaueres erfahrt ihr in der Abhandlung von Karl Theodor Lauter, 118ff (von 1939), bestätigt von Hans Körner durch seine Recherchen über die Familie Tann. Genaugenommen hat Bayern durch die Unterstützung Napoleons freie Hand (basierend auf Napoleons Tagesbefehl von Dezember 1805) und ergreift Besitz von ritterlichen Gebieten im ganzen Reichsgebiet. Die Herzogin Luise-Eleonore von Sachsen-Meiningen, Schutzherrin des Gebietes, ist machtlos. Nach Exekutionen andernorts und weiterer übergriffigen Maßnahmen Bayerns sowie der späteren Festlegungen im Reichsteputationsausschusses (Quelle) geben die Ritter und Fürsten nach. Die „Exklave Ostheim“ ist entstanden.

Die Exklave Ostheim bleibt bestehen

Auch nach weiterer Umstrukturierungen und die Schaffung des Landes Thüringens sind Urspringen und die benachbarten Orte als „Exklave Ostheim“ bis 1945 thüringisch und weiterhin von bayrischem Gebiet umschlossen. Sie gehört nun zur Verwaltung Dermbach:

Quelle: Diercke Weltatlas

Unter dem Schutz der Amerikaner

1945 behalten die Amerikaner die „Exklave Ostheim“ innerhalb des amerikanischen Besatzungsgebietes. Sie einigen sich vorab auf ihrem Rückzug von Thüringen nach Bayern mit dem künftigen sowjetischen Meininger Kommandanten: Die „Exklave Ostheim“ steht als thüringische Exklave unter bayerische Verwaltung. Das Land Thüringen, damals noch Besatzungsgebiet, nimmt die Grenzvereinbarung hin, ohne offiziell auf das Gebiet zu verzichten (Quelle). Die Katholiken orientieren sich statt nach Fulda (Hessen) nach Würzburg (Bayern) (Quelle1 Quelle2), die meist ev.-lutherischen Dörfer bleiben evangelisch und gehören weiterhin der thüringischen Landeskirche an. Es hatte also kein Gebietstausch stattgefunden, wie ich zunächst angenommen hatte, sondern vielmehr eine Gebietsübernahme im Rahmen der Aufteilung in Besatzungszonen.

Die Geschichte ist 1945 jedoch noch nicht zu Ende: Viele kehren zu ihrem beschwerlichen Alltag in den Dörfern zurück. Kirchlich erscheint Vieles geregelt. Für die evangelischen Bewohner werden PfarrerInnen aus Thüringen gestellt (Quelle). Die Grenzübergänge zwischen Bayern und Thüringen sind zunächst noch offen, später organisiert die Thüringische Landeskirche in die BRD geflüchtete ev.-luth. PfarrerInnen für die „Exklave Ostheim“. Doch die Gebietsverhältnisse sind weiterhin ungeklärt. Die BewohnerInnen und Kriegsheimkehrer machen sich Sorgen. Was, wenn die DDR Ansprüche geltend macht?!?

Und tatsächlich: Im Sommer 1952 wollen „Volkspolizei und Betriebskampfgruppen der Arbeiterklassen die Exklave in den Arbeiter- und Bauernstaat heimholen“. Die BRD Grenzpolizei ist vorbereitet. US Panzereinheiten stehen für den Unterstützungsfall bereit (Quelle).

Die Grenzpolizei verhinderte durch ihr entschiedenes Auftreten nicht nur eine schwerwiegende Verletzung der Sicherheit der Grenze und der Grenzbevölkerung, sondern möglicherweise auch weitreichende politische Verwicklungen einer Annexion bayerischen Gebietes durch die sowjetischen Besatzer.“ (aus Chronik Bundesgrenzschutz)

Glück gehabt!

Eingliederung in Bayern

Laut „Gemeinden in Bayern“ von 1987, herausgegeben vom Bayrischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ist die Exklave Ostheim bereits 1945 im Bayrischen Hoheitsgebiet integriert und dem Landkreis Mellrichstadt zugeordnet:

Seite 31 aus dem Heft „Gemeinden in Bayern

Ob dies nun rechtens ist, kann ich nicht nachprüfen – einen Hinweis hinsichtlich Unklarheiten lässt sich noch hier finden: „Übrigens: Bis heute wurde die landesrechtliche Zugehörigkeit der vier Ortschaften zu Bayern nicht offiziell geklärt.“ (vom 9. August 2021)
Auf Thüringischer Seite werden die vier Orte allerdings nicht mehr in Ortsregistern oder bei Gebietsneustrukturierungen erwähnt, so bereits 1946 bei der Kreiseinteilung Thüringens (Quelle).
Warum es trotzdem zu den Handlungen 1952 gekommen war, darüber kann ich nur spekulieren.

Seit 1967 kommt bereits der erste bayrische, evangelische Pfarrer, nachdem es immer schwerer wird, ev.-luth. PfarrerInnen von Thüringen aus anzustellen. Erschwerend kommt wohl auch die Bezahlung in D-Mark hinzu (Quelle). 1972 gehören die evangelisch-lutherischen Gemeinden der „Exklave Ostheim“ offiziell zur bayrischen Landeskirche. Die Umstellung fällt nicht leicht, da die ev.-luth. Kirche weltoffener ist als andere evangelische Kirchenströmungen.

1972 erfolgt im Rahmen der Gebietsreform die Neuzuordnung der vier Orte in den neu geschaffenen Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Orte der ehemaligen „Exklave Ostheim“ bleiben zusammen und haben sich gruppiert: Urspringen ist Ortsteil von Ostheim, Stetten ist Ortsteil von Sondheim.

Die Grenze um die „Exklave Ostheim“ mit ihren vier Orten ist schon lange nicht mehr zu erkennen. Und das ist gut so. Auch die Grenze zu Thüringen ist verschwunden. Ein Friedensweg erinnert an die schwierigen Zeiten damals. Davon schreibe ich dann ein andermal…

— eure Nina 👩‍🦰

2 responses to “Urspringen vor der Rhön als Teil der „Exklave Ostheim“”

  1. Die Exklave Ostheim v d Rhön (bzw. „Bordergericht“ des Ant Lichtenberg) hat niemals zu Sachsen-Meiningen gehört. Sie war zwar ab 1920 bei der Gründung des Freistaates Thüringen Bestandteil des Landkreises Meiningen (damals aber Thüringen ohne die Gebiete, die zu Preußen gehörten).
    Davor war die Exklave Bestandteil des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach ab 1918 bzw. davor des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach (Verwaltungsbezirk IV Dermbach).

    1. Vielen Dank für den Kommentar, Herr Ehrlich. Ich prüfe dies schnellstmöglich. Haben Sie weitere Quellenangaben für mich, die eindeutig sind und Ihre Aussage belegen? Haben Sie die verlinkte Karte von 1811 wahrgenommen mit Einzeichnung der Exklave und dem Hinweis auf Sachsen?

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